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News-Archiv | Artikel vom 26.02.2020

E-Roller, Mofas & Co.: Jetzt Versicherungs­kenn­zeichen erneuern

Wenn die Tage länger werden, knattert und surrt es wieder auf deutschen Straßen und Radwegen: Mofa- und Moped-Besitzer holen ihre „heißen Öfen“ wieder für eine Spritztour aus der Garage. Auch E-Roller erfreuen sich bei vielen Menschen steigender Beliebtheit – vor allem in Großstädten sorgen sie für den schnellen und flexiblen Transport von A nach B.

Doch ohne Versicherungs­schutz muss das Zweirad in der Garage bleiben. Wer Gas geben möchte, braucht zwar keine Zulassung, jedoch eine Haft­pflichtversicherung. Diese muss bis 1. März jeden Jahres neu abgeschlossen werden. Zur Kennzeichnung wechselt jährlich die Farbe des Versicherungs­kenn­zeichens. Für 2020 wird es schwarz sein.

Wer braucht ein Versicherungskennzeichen?

  • Mofas und Mopeds mit unter 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
  • E-Roller die maximal 45 km/h fahren
  • Quads und Trikes mit unter 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h
  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung ab 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h
  • Segways mit elektronischem Antrieb, die maximal 20 km/h fahren
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Alte DDR-Mopeds und -Mofas mit einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h.
    Voraussetzung: Sie wurden bereits vor dem 1. März 1992 versichert.

Was passiert, wenn man ohne gültiges Kenn­zeichen fährt?
Wer mit seinem E-Roller oder Mofa ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, macht sich strafbar. Die Strafen können schmerzhaft ausfallen und reichen von der Geld- bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Noch ärgerlicher: Verursachen Sie einen Unfall, müssen E-Roller- und Mofa-Besitzer ohne Versicherungsschutz für den gesamten Schaden alleine aufkommen – Schadensersatzleistungen inklusive.

Wo erhält man Versicherungskennzeichen?
Versicherungskennzeichen bekommt man schnell und unkompliziert bei jeder Versicherungsagentur. Viele Versicherer bieten die Kenn­zeichen mittlerweile online an: Nach wenigen Tagen befindet sich das Kenn­zeichen im Briefkasten und dem Fahrspaß steht nichts mehr entgegen.




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